30.10.2020
Zum 2. November 2020 treten die in der Ministerpräsidentenkonferenz am 28. Oktober beschlossenen Maßnahmen in Kraft. Diese Maßnahmen werden in den Bundesländern in Rechtsverordnungen umgesetzt. Am 29. Oktober beschloss der Berliner Senat die zehnte Änderung der Infektionsschutzverordung. In dieser heißt es: „...Veranstaltungen, die dem Kultur-, Freizeit- und Unterhaltungsbereich zuzuordnen sind, sind verboten". Diese Regelungen gelten ab dem 2. November und sind bis zum 30. November 2020 befristet.
Aufgrund dessen werden für den Monat November jegliche Veranstaltungen aller Gruppen und Kreise unserer Gemeinde abgesagt.
AUSNAHMEN:
Die sonntäglichen Gottesdienste werden mit begrenzter Teilnehmeranzahl und unter Beachtung des gegenwärtig geltenden Rahmenhygienekonzeptes der Landeskirchen (EKBO) weiterhin stattfinden.
Des Weiteren wird es immer mittwochs um 18:00 Uhr eine Andacht in der Kirche geben.