„Die Leitung der Kirchengemeinde obliegt dem Gemeindekirchenrat“, bestimmt die Grundordnung (PDF. 1,48 MB) der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO). Die Mitglieder des Gemeindekirchenrats gestalten das Gemeindeprofil und tragen Verantwortung für Gemeindearbeit und Gemeindevermögen.
Der Gemeindekirchenrat (GKR) trifft alle wichtigen Entscheidungen über Schwerpunkte des Gemeindelebens und Gottesdienst, Haushalt, Bauaufgaben und Personal. Die Arbeit im GKR bedarf – neben Alltagswissen, beruflichen Fähigkeiten und Gemeindekenntnis – auch der Leitungskompetenz und des besonderen Wissens um kirchliche Ordnungen und Regeln.
Funktion: Pfarrer, Wirtschafter
Ausschüsse: Personalausschuss
Funktion: Vorsitzender des GKR
Ausschüsse: Finanzausschuss, Personalausschuss