24.05.2019
Am 05. Juni ab 19 Uhr ist im Gemeindehaus Alt-Marzahn 61 die GKR - Sitzung öffentlich,
damit sich alle, die mit dem Gedanken spielen, sich zur Wahl aufstellen zu lassen,
ein eigenes Bild von einer GKR - Sitzung machen können.
Anmeldungen bitte an l.ludewig@ekbo.de
Wahlen zum Gemeindekirchenrat 2019
Wir gestalten Kirche demokratisch! Gestalten Sie mit!
Welche Gottesdienstformate sollen in unserer Kirchengemeinde für alle Gemeindemitglieder und interessierte Menschen angeboten werden?
Was passiert eigentlich konkret vor Ort mit den Kirchensteuermitteln?
Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigen sich die Mitglieder des Gemeindekirchenrates einer jeden Kirchengemeinde. Am 3. November 2019 finden in allen Kirchengemeinden in unserer Landeskirche wieder Wahlen zu den Gemeindekirchenräten statt. In den Sprengeln Potsdam und Görlitz kann auch an den drei darauffolgenden Sonntagen noch gewählt werden.
Was ist der Gemeindekirchenrat?
Der Gemeindekirchenrat ist das demokratisch gewählte Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Er sorgt dafür, dass die Kirchengemeinde ihre Aufgaben wahrnimmt
Was sind die Aufgaben des Gemeindekirchenrates im Einzelnen?
Zu den Aufgaben gehören
- die Förderung der Gemeindegruppen sowie das Zusammenkommen der Gemeinde,
- die Verantwortung für die schriftgemäße Verkündigung des Evangeliums in Gottesdiensten und Andachten gemeinsam mit der Pfarrperson,
- die Sorge für ein gedeihliches Miteinander der Haupt- und Ehrenamtlichen Mitarbeitenden,
- die Bewahrung der kirchlichen Gebäude,
- die Finanzplanung und Vermögensverwaltung.
Wie setzt sich der Gemeindekirchenrat zusammen?
Der Gemeindekirchenrat einer Kirchengemeinde besteht aus einer festgelegten Anzahl von Mitgliedern, den sogenannten „Ältesten“ sowie der Pfarrperson bzw. den Pfarrpersonen. Die Ältesten werden von den Gemeindemitgliedern für sechs Jahre gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Ab 16 Jahren kann sich ein Gemeindemitglied zur Wahl aufstellen lassen.
Jeder Gemeindekirchenrat wählt aus seiner Mitte jemanden für den Vorsitz sowie eine Stellvertretung. Es gibt Ersatzälteste als Stellvertreter. Daneben gehört dem Gemeindekirchenrat die/der Vorsitzende des Gemeindebeirates mit beratender Stimme an. Im Gemeindekirchenrat zeigt sich: Demokratisch gestalten wir Kirche vor Ort.
Wie oft tagt der Gemeindekirchenrat?
Der Gemeindekirchenrat tagt in der Regel einmal im Monat. Zudem gibt es gemeinsame Sitzungen mit dem Gemeindebeirat. Wer Mitglied im Gemeindekirchenrat ist, arbeitet – je nach eigenen Fähigkeiten und Interessen – in thematischen Ausschüssen mit, z.B. für Bauunterhaltung, Kita, Finanzen, Friedhof, Personal.
Wer wählt den Gemeindekirchenrat?
Alle Gemeindemitglieder einer Kirchengemeinde sind zur Wahl ihrer Ältesten aufgerufen. Auf Beschluss der Landessynode im Frühjahr 2018 dürfen Jugendliche ab 14 Jahren wählen.
Was sind die Voraussetzungen zur Mitarbeit im Gemeindekirchenrat?
- Interesse am Wohlergehen der eigenen Kirchengemeinde.
- Teamfähigkeit: mit anderen arbeiten, diskutieren und nach Lösungen suchen.
- Neugier auf das Kennenlernen kirchlicher und demokratischer Strukturen.
- Sachverstand: eigene Fähigkeiten und Kompetenzen einbringen.
- Lust auf Verantwortung.
- Einsatzbereitschaft: sei es das Gemeindefest oder die Finanzplanung.